Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter - NWVBl Abo

Ausgabe 004/2026

Thomas Piketty
Eine kurze Geschichte der Gleichheit

Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht
Die Verfassungsgarantie der gemeindlichen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 S. 1 und 3 GG, Art. 78 f. LV NRW) wirkt in vielfältigen Zusammenhängen auf die rechtliche Beurteilung der Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben und ihrer Finanzierung ein. Von Prof. Dr. Johannes Hellermann

Ausgabe 001/2026


Ausgabe 010/2025


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Porträt von Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter - NWVBl

Die »Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter« sind eine Fachzeitschrift mit wissenschaftlichem Anspruch für das öffentliche Recht und die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen.

Sie bieten wissenschaftliche Abhandlungen und Beiträge unter besonderer Berücksichtigung des nordrhein-westfälischen Landesrechts, Hinweise für die Praxis, Rechtsprechung, vor allem der nordrhein-westfälischen Gerichte, und Prüfungs bzw. Übungsfälle für den juristischen Nachwuchs. Die regelmäßige Lektüre der »Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter« ist ein »Muss« für Entscheider, Gemeinden, Verwaltungsjuris­ten in Kommunal- und Staatsverwaltung, für Verwaltungsrichter, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Universitätsprofessoren, Dozenten und Assistenten an juristischen Fakultäten sowie für die Rechtsreferendare in NordrheinWestfalen.

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Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht
Die Verfassungsgarantie der gemeindlichen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 S. 1 und 3 GG, Art. 78 f. LV NRW) wirkt in vielfältigen Zusammenhängen auf die rechtliche Beurteilung der Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben und ihrer Finanzierung ein. Von Prof. Dr. Johannes Hellermann

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In der aktuellen Ausgabe von Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter - NWVBl

  • Thomas Piketty
    Eine kurze Geschichte der Gleichheit
  • Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht
    Die Verfassungsgarantie der gemeindlichen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 S. 1 und 3 GG, Art. 78 f. LV NRW) wirkt in vielfältigen Zusammenhängen auf die rechtliche Beurteilung der Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben und ihrer Finanzierung ein. Von Prof. Dr. Johannes Hellermann
  • BVerwG, Urt. v. 01.10.2025 – 6 CN 1.24
    Der Vorbehalt des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Var. 3 GG, demzufolge die privaten Schulen in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen dürfen, deckt die landesrechtliche Normierung eines standardisierten, als berufseröffnendes Prüfungsverfahren
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