Thomas Piketty
Eine kurze Geschichte der Gleichheit
Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht
Die Verfassungsgarantie der gemeindlichen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 S. 1 und 3 GG, Art. 78 f. LV NRW) wirkt in vielfältigen Zusammenhängen auf die rechtliche Beurteilung der Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben und ihrer Finanzierung ein. Von Prof. Dr. Johannes Hellermann
Die »Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter« sind eine Fachzeitschrift mit wissenschaftlichem Anspruch für das öffentliche Recht und die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen.
Sie bieten wissenschaftliche Abhandlungen und Beiträge unter besonderer Berücksichtigung des nordrhein-westfälischen Landesrechts, Hinweise für die Praxis, Rechtsprechung, vor allem der nordrhein-westfälischen Gerichte, und Prüfungs bzw. Übungsfälle für den juristischen Nachwuchs. Die regelmäßige Lektüre der »Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter« ist ein »Muss« für Entscheider, Gemeinden, Verwaltungsjuristen in Kommunal- und Staatsverwaltung, für Verwaltungsrichter, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Universitätsprofessoren, Dozenten und Assistenten an juristischen Fakultäten sowie für die Rechtsreferendare in NordrheinWestfalen.
Thomas Piketty
Eine kurze Geschichte der Gleichheit
Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht
Die Verfassungsgarantie der gemeindlichen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 S. 1 und 3 GG, Art. 78 f. LV NRW) wirkt in vielfältigen Zusammenhängen auf die rechtliche Beurteilung der Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben und ihrer Finanzierung ein. Von Prof. Dr. Johannes Hellermann
Die »Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter« sind eine Fachzeitschrift mit wissenschaftlichem Anspruch für das öffentliche Recht und die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen.
Sie bieten wissenschaftliche Abhandlungen und Beiträge unter besonderer Berücksichtigung des nordrhein-westfälischen Landesrechts, Hinweise für die Praxis, Rechtsprechung, vor allem der nordrhein-westfälischen Gerichte, und Prüfungs bzw. Übungsfälle für den juristischen Nachwuchs. Die regelmäßige Lektüre der »Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter« ist ein »Muss« für Entscheider, Gemeinden, Verwaltungsjuristen in Kommunal- und Staatsverwaltung, für Verwaltungsrichter, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Universitätsprofessoren, Dozenten und Assistenten an juristischen Fakultäten sowie für die Rechtsreferendare in NordrheinWestfalen.