Fachbeiträge, Rechtsprechungsteil und Buchbesprechungen
Neue Regeln zur Betreuungsvergütung, Altersvorsorgeunterhalt und Unterhaltspflichten in Mehrelternkonstellationen prägen die familienrechtliche Praxis. Weitere Schwerpunkte: Zugewinnausgleich bei Start-ups, Abstammungsanfechtung mit Auslandsbezug, Nutzungsentschädigung nach Trennung sowie aktuelle Rechtsprechung zu Adoption, Umgang, Kindesunterhalt und internationalem Personenstand.
Rechtsfortbildung im Familienrecht durch Richterrecht – Instrumente und Grenzen
Familienrecht entsteht im Zusammenspiel von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Anwaltschaft und Wissenschaft. Offene Tatbestände, Billigkeitsregeln und gesellschaftlicher Wandel erfordern methodisch gebundene Rechtsfortbildung. Die richterliche Kontrolle von Eheverträgen schützt vor ehebedingten Nachteilen und konkretisiert gesetzliche Lücken. Rechtsstaatlichkeit bleibt gewahrt, wenn Entscheidungen an Wortlaut, Gesetzgebungsgeschichte und Systematik anknüpfen.
Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt soll im Familienrecht künftig stärker berücksichtigt und erstmals ausdrücklich geregelt werden. Der Gesetzentwurf definiert verschiedene Formen von Gewalt, erweitert den Schutz des Kindeswohls auf miterlebte Gewalt und schafft zusätzlich rechtliche Möglichkeiten für den Umgangsausschluss sowie für Maßnahmen der Gewaltprävention.
Grenzüberschreitendes Ersuchen um Exhumierung zur Feststellung der Abstammung
Der Europäische Gerichtshof setzt Grenzen für die Berufung auf nationales Recht bei Beweisaufnahmen über Landesgrenzen hinweg. Dementpsrechend darf ein ersuchtes Gericht eine Exhumierung zur DNA-Probenentnahme im Rahmen eines laufenden Verfahrens zur Feststellung der Abstammung nicht allein auf Grundlage des eigenen Rechts verweigern, das eine solche Untersuchung untersagt.
Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
Die Bundesregierung bringt neue Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen auf den Weg und setzt damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. In eng begrenzten Ausnahmefällen sollen Behandlungen künftig auch außerhalb eines Krankenhauses möglich sein. Gleichzeitig stärkt die Reform die Selbstbestimmung der Betroffenen, wahrt hohe Schutzstandards und stellt klar, dass Zwangsmaßnahmen weiterhin nur als letztes Mittel infrage kommen.
Berücksichtigung mittelbarer Gefährdungen des Kindeswohls bei Sorge- und Umgangsrecht
Ein Gericht betont, dass bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht auch mittelbare Gefährdungen des Kindeswohls berücksichtigt werden müssen. Begleitete Umgänge können ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die seelische Entwicklung des Kindes beeinträchtigen und das familiäre Umfeld erheblich destabilisieren.
Zweckwidrige Verwendung des Altersvorsorgeunterhalts
Thema ist die rechtliche Zweckbindung von Altersvorsorgeunterhalt. Im Mittelpunkt stehen Fragen der zulässigen Verwendung, Abgrenzungsprobleme sowie mögliche Folgen einer zweckwidrigen Nutzung. Zudem wird die aktuelle Rechtsprechung zur Sicherung der vorgesehenen Altersvorsorgeziele eingeordnet.
Zwei Väter, eine Mutter – wer zahlt wie viel?
Behandelt werden Unterhaltsfragen in komplexeren Familienkonstellationen mit mehreren rechtlichen Elternteilen. Im Fokus stehen Berechnungsmodelle, Zuständigkeiten sowie die Aufteilung finanzieller Verpflichtungen zwischen biologischen und rechtlichen Eltern in unterschiedlichen Konstellationen.
Keine Auskunft über Samenspenden
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt, dass eine durch Samenspende gezeugte Klägerin keinen Anspruch auf die Auskunft über die Anzahl der Verwendungen des Samens ihres biologischen Vaters hat. Die Auskunft könne weder die Identität von Halbgeschwistern klären noch verlässliche Gewissheit über deren Anzahl herstellen.
Ausgleich von Rentenansprüchen nach einer Scheidung – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs
Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs nach Scheidungen. Künftig sollen vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche nachträglich zwischen Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. Weitere Änderungen betreffen die Einbeziehung bestimmter Unternehmer:innen-Renten, die Vermeidung von Kleinstanrechten sowie verfahrensrechtliche Vereinfachungen zur effizienteren Durchführung.
Die FuR konzentriert sich seit 1990 auf die aktuellen Bedürfnisse von im Familienrecht tätigen Juristinnen und Juristen. Sie informiert mit Fachbeiträgen und durch die Aufbereitung und Erläuterung höchstrichterlicher Entscheidungen über wichtige Änderungen aus dem Familien- und Erbrecht sowie aus angrenzenden Rechtsgebieten. Dabei richtet sich die Zeitschrift vornehmlich an Praktikerinnen und Praktiker aus der Anwaltschaft, Inhaberinnen und Inhaber des Fachanwaltstitels im Familienrecht, Richterinnen und Richter sowie insgesamt an das am Familienrecht interessierte Fachpublikum.
Einen Schwerpunkt stellen die Fachbeiträge mit wertvollen »Tipps und Tricks« für die tägliche Anwendung dar. Aktuelle Themen aus der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis werden von namhaften Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Richterinnen und Richtern sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern mit Bezug zu Rechtsprechung und Rechtspolitik fachlich fundiert und prägnant aufbereitet. Zusätzlich enthält die FuR regelmäßig wichtige Hinweise und Arbeitshilfen zur effizienten Lösung häufig auftretender Probleme und zur Vermeidung von Haftungsfällen.
Der Rechtsprechungsteil gewährleistet einen nahezu vollständigen Überblick über aktuelle und relevante Entscheidungen aus dem gesamten Familienrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten – verständlich erläutert und für die Praxis aufbereitet. Die Volltexte können über die Eingabe des jeweiligen Aktenzeichens unter www.wolterskluwer-online.de eingesehen werden.
Fachbeiträge, Rechtsprechungsteil und Buchbesprechungen
Neue Regeln zur Betreuungsvergütung, Altersvorsorgeunterhalt und Unterhaltspflichten in Mehrelternkonstellationen prägen die familienrechtliche Praxis. Weitere Schwerpunkte: Zugewinnausgleich bei Start-ups, Abstammungsanfechtung mit Auslandsbezug, Nutzungsentschädigung nach Trennung sowie aktuelle Rechtsprechung zu Adoption, Umgang, Kindesunterhalt und internationalem Personenstand.
Rechtsfortbildung im Familienrecht durch Richterrecht – Instrumente und Grenzen
Familienrecht entsteht im Zusammenspiel von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Anwaltschaft und Wissenschaft. Offene Tatbestände, Billigkeitsregeln und gesellschaftlicher Wandel erfordern methodisch gebundene Rechtsfortbildung. Die richterliche Kontrolle von Eheverträgen schützt vor ehebedingten Nachteilen und konkretisiert gesetzliche Lücken. Rechtsstaatlichkeit bleibt gewahrt, wenn Entscheidungen an Wortlaut, Gesetzgebungsgeschichte und Systematik anknüpfen.
Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt soll im Familienrecht künftig stärker berücksichtigt und erstmals ausdrücklich geregelt werden. Der Gesetzentwurf definiert verschiedene Formen von Gewalt, erweitert den Schutz des Kindeswohls auf miterlebte Gewalt und schafft zusätzlich rechtliche Möglichkeiten für den Umgangsausschluss sowie für Maßnahmen der Gewaltprävention.
Grenzüberschreitendes Ersuchen um Exhumierung zur Feststellung der Abstammung
Der Europäische Gerichtshof setzt Grenzen für die Berufung auf nationales Recht bei Beweisaufnahmen über Landesgrenzen hinweg. Dementpsrechend darf ein ersuchtes Gericht eine Exhumierung zur DNA-Probenentnahme im Rahmen eines laufenden Verfahrens zur Feststellung der Abstammung nicht allein auf Grundlage des eigenen Rechts verweigern, das eine solche Untersuchung untersagt.
Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
Die Bundesregierung bringt neue Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen auf den Weg und setzt damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. In eng begrenzten Ausnahmefällen sollen Behandlungen künftig auch außerhalb eines Krankenhauses möglich sein. Gleichzeitig stärkt die Reform die Selbstbestimmung der Betroffenen, wahrt hohe Schutzstandards und stellt klar, dass Zwangsmaßnahmen weiterhin nur als letztes Mittel infrage kommen.
Berücksichtigung mittelbarer Gefährdungen des Kindeswohls bei Sorge- und Umgangsrecht
Ein Gericht betont, dass bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht auch mittelbare Gefährdungen des Kindeswohls berücksichtigt werden müssen. Begleitete Umgänge können ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die seelische Entwicklung des Kindes beeinträchtigen und das familiäre Umfeld erheblich destabilisieren.
Zweckwidrige Verwendung des Altersvorsorgeunterhalts
Thema ist die rechtliche Zweckbindung von Altersvorsorgeunterhalt. Im Mittelpunkt stehen Fragen der zulässigen Verwendung, Abgrenzungsprobleme sowie mögliche Folgen einer zweckwidrigen Nutzung. Zudem wird die aktuelle Rechtsprechung zur Sicherung der vorgesehenen Altersvorsorgeziele eingeordnet.
Zwei Väter, eine Mutter – wer zahlt wie viel?
Behandelt werden Unterhaltsfragen in komplexeren Familienkonstellationen mit mehreren rechtlichen Elternteilen. Im Fokus stehen Berechnungsmodelle, Zuständigkeiten sowie die Aufteilung finanzieller Verpflichtungen zwischen biologischen und rechtlichen Eltern in unterschiedlichen Konstellationen.
Keine Auskunft über Samenspenden
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt, dass eine durch Samenspende gezeugte Klägerin keinen Anspruch auf die Auskunft über die Anzahl der Verwendungen des Samens ihres biologischen Vaters hat. Die Auskunft könne weder die Identität von Halbgeschwistern klären noch verlässliche Gewissheit über deren Anzahl herstellen.
Ausgleich von Rentenansprüchen nach einer Scheidung – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs
Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs nach Scheidungen. Künftig sollen vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche nachträglich zwischen Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. Weitere Änderungen betreffen die Einbeziehung bestimmter Unternehmer:innen-Renten, die Vermeidung von Kleinstanrechten sowie verfahrensrechtliche Vereinfachungen zur effizienteren Durchführung.
Die FuR konzentriert sich seit 1990 auf die aktuellen Bedürfnisse von im Familienrecht tätigen Juristinnen und Juristen. Sie informiert mit Fachbeiträgen und durch die Aufbereitung und Erläuterung höchstrichterlicher Entscheidungen über wichtige Änderungen aus dem Familien- und Erbrecht sowie aus angrenzenden Rechtsgebieten. Dabei richtet sich die Zeitschrift vornehmlich an Praktikerinnen und Praktiker aus der Anwaltschaft, Inhaberinnen und Inhaber des Fachanwaltstitels im Familienrecht, Richterinnen und Richter sowie insgesamt an das am Familienrecht interessierte Fachpublikum.
Einen Schwerpunkt stellen die Fachbeiträge mit wertvollen »Tipps und Tricks« für die tägliche Anwendung dar. Aktuelle Themen aus der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis werden von namhaften Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Richterinnen und Richtern sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern mit Bezug zu Rechtsprechung und Rechtspolitik fachlich fundiert und prägnant aufbereitet. Zusätzlich enthält die FuR regelmäßig wichtige Hinweise und Arbeitshilfen zur effizienten Lösung häufig auftretender Probleme und zur Vermeidung von Haftungsfällen.
Der Rechtsprechungsteil gewährleistet einen nahezu vollständigen Überblick über aktuelle und relevante Entscheidungen aus dem gesamten Familienrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten – verständlich erläutert und für die Praxis aufbereitet. Die Volltexte können über die Eingabe des jeweiligen Aktenzeichens unter www.wolterskluwer-online.de eingesehen werden.