Kosten der Unterkunft im Existenzsicherungsrecht
Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze wurden umfangreiche Änderungen des Zweiten und Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch beschlossen, die überwiegend zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten sind. Einen Fokus legt die Reform auf die Kosten der Unterkunft und Heizung. Unter anderem wurden für Leistungen für die Unterkunft drei neue Grenzen eingeführt, die erhebliche Probleme in der Auslegung und Umsetzung aufwerfen. Von Prof. Dr. Martin Russell Varga
Das schwankende Vermögen im „neuen“ Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zu viel, zu wenig oder eben immer mal wieder zu viel oder zu wenig. Der nachfolgende Ausarbeitung soll grundsätzlich die Frage erörtern, wie Jobcenter mit schwankendem Vermögen umgehen sollten, wurden doch die Vermögensfreibeträge mit der neuen Grundsicherung angepasst und zum Teil deutlich reduziert. Von Stefan Hoffmann
Die Klagearten des sozialgerichtlichen Verfahrens – ein Buch mit sieben Siegeln?
Die Klagearten des Sozialgerichtsgesetzes folgen einer eigenständigen Systematik, die sich nicht immer unmittelbar aus den Kategorien der Verwaltungsgerichtsordnung erschließt. Insbesondere die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Absatz 4 SGG wirft Abgrenzungsfragen auf. Prof. Dr. Dagmar Felix ordnet die Strukturen ein und prüft, welchen praktischen Nutzen die Klagekombinationen für Rechtsschutzsuchende haben.
Cybersicherheit als Leistungserbringerpflicht – die sozialrechtliche Durchsetzungsdimension des § 391 SGB V
IT-Sicherheit ist für Krankenhäuser verpflichtend, ihre sozialrechtliche Durchsetzung jedoch bislang nicht eindeutig geregelt. Da § 391 SGB V keine eigenen Sanktions- oder Rechtsschutzmechanismen vorsieht, bleibt die Pflicht auf indirekte Instrumente angewiesen. Erforderlich erscheint eine stärkere Einbindung in die bestehende Qualitäts- und Prüfstruktur des SGB V. Von Dr. Fabian Teichnmann
Das Leistungserbringungsrecht der Traumaambulanzen
Mit der Einführung der Traumaambulanzen wurde ein neues Instrument der psychotherapeutischen Frühintervention im Sozialen Entschädigungsrecht geschaffen. Unklar bleibt dabei, ob die gesetzlichen Vorgaben den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen und wie einzelne Aspekte der Leistungserbringung ausgestaltet werden sollen.
Der Eigentumsschutz von Sozialleistungsansprüchen
Sozialleistungsansprüche können durch die Eigentumsgarantie der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt sein. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergänzt dabei die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts und gewinnt für das deutsche Sozialrecht an Bedeutung. Sie verdeutlicht die enge Verbindung zwischen Menschenrechten, Grundrechten und der Absicherung sozialer Ansprüche.
Old but gold?
Die künftige Ausgestaltung der in § 12a SGB II geregelten Rentenantragsobliegenheit hängt davon ab, ob stärker auf Beschäftigungsanreize oder auf eine Überbrückung bis zur Regelrente gesetzt wird. Offen bleibt, ob eine Verpflichtung zur vorzeitigen Rentenantragstellung den Arbeitsmarkt aktiviert oder ältere Bürgergeldbeziehende eher aus dem Erwerbsleben drängt.
Versicherungsschutz für nicht versicherte Unternehmer nach § 105 Abs. 2 SGB VII
Der Beitrag nimmt das „Sprungwetten-Urteil“ des BSG vom 24.9.2025 zum Anlass, den Unfallversicherungsschutz nicht versicherter Unternehmer nach § 105 Abs. 2 SGB VII zu beleuchten. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Haftungsprivilegierung greift und wie diese in der Rechtsprechung großzügig ausgelegt wird. Vor diesem Hintergrund werden mögliche Lösungsansätze für die Anspruchsprüfung entwickelt.
Sexualisierte Gewalt als Thema der gesetzlichen Unfallversicherung
Anhand von Messdienern in der römisch-katholischen Kirche wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen Fälle sexualisierter Gewalt vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden. Im Mittelpunkt stehen die Auslegung des Arbeitsunfallbegriffs im SGB VII, die unechte Unfallversicherung sowie die praktische Relevanz für die Unfallversicherungsträger.
Der Grand Prix der emsigen Reformen
Die gesetzliche Krankenversicherung wird einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, wobei langjährige Reformversuche und deren begrenzte Wirkung im Mittelpunkt stehen. Analysiert werden strukturelle Ursachen wiederkehrender Problemlagen sowie Hindernisse für nachhaltige Verbesserungen. Abschließend wird der Bedarf weiterer Reformanstrengungen herausgestellt.
Mit ihrem starken Profil ist Die Sozialgerichtsbarkeit SGb richtungweisend. In differenzierten, kritischen Beiträgen prägt sie den Austausch zwischen lösungsorientierter Rechtsanwendung und innovativer sozialrechtlicher Forschung der Gegenwart. Thematisch uneingeschränkt deckt die SGb alle Bereiche des Sozialrechts ab – von Arbeitsförderung bis Vertragsarztrecht – ohne dabei das Verfahrensrecht und seine Besonderheiten zu vernachlässigen.
Allesamt Spezialisten ihres Fachs – aus Gerichten und Anwaltschaft, Behörden und Wissenschaft – gewährleisten die Verfasser mit ihrer Expertise in Fachbeiträgen, Kommentaren, Erläuterungen oder Einschätzungen fundierte, ausgewogene Informationen auf höchstem Niveau.
Durch Auswertung der Presse-Vorberichte und -Mitteilungen kennen Sie als Leser der SGb die Entscheidungen des BSG und anderer oberster Bundes- und Instanzgerichte oft schon vor Veröffentlichung.
Kosten der Unterkunft im Existenzsicherungsrecht
Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze wurden umfangreiche Änderungen des Zweiten und Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch beschlossen, die überwiegend zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten sind. Einen Fokus legt die Reform auf die Kosten der Unterkunft und Heizung. Unter anderem wurden für Leistungen für die Unterkunft drei neue Grenzen eingeführt, die erhebliche Probleme in der Auslegung und Umsetzung aufwerfen. Von Prof. Dr. Martin Russell Varga
Das schwankende Vermögen im „neuen“ Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zu viel, zu wenig oder eben immer mal wieder zu viel oder zu wenig. Der nachfolgende Ausarbeitung soll grundsätzlich die Frage erörtern, wie Jobcenter mit schwankendem Vermögen umgehen sollten, wurden doch die Vermögensfreibeträge mit der neuen Grundsicherung angepasst und zum Teil deutlich reduziert. Von Stefan Hoffmann
Die Klagearten des sozialgerichtlichen Verfahrens – ein Buch mit sieben Siegeln?
Die Klagearten des Sozialgerichtsgesetzes folgen einer eigenständigen Systematik, die sich nicht immer unmittelbar aus den Kategorien der Verwaltungsgerichtsordnung erschließt. Insbesondere die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Absatz 4 SGG wirft Abgrenzungsfragen auf. Prof. Dr. Dagmar Felix ordnet die Strukturen ein und prüft, welchen praktischen Nutzen die Klagekombinationen für Rechtsschutzsuchende haben.
Cybersicherheit als Leistungserbringerpflicht – die sozialrechtliche Durchsetzungsdimension des § 391 SGB V
IT-Sicherheit ist für Krankenhäuser verpflichtend, ihre sozialrechtliche Durchsetzung jedoch bislang nicht eindeutig geregelt. Da § 391 SGB V keine eigenen Sanktions- oder Rechtsschutzmechanismen vorsieht, bleibt die Pflicht auf indirekte Instrumente angewiesen. Erforderlich erscheint eine stärkere Einbindung in die bestehende Qualitäts- und Prüfstruktur des SGB V. Von Dr. Fabian Teichnmann
Das Leistungserbringungsrecht der Traumaambulanzen
Mit der Einführung der Traumaambulanzen wurde ein neues Instrument der psychotherapeutischen Frühintervention im Sozialen Entschädigungsrecht geschaffen. Unklar bleibt dabei, ob die gesetzlichen Vorgaben den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen und wie einzelne Aspekte der Leistungserbringung ausgestaltet werden sollen.
Der Eigentumsschutz von Sozialleistungsansprüchen
Sozialleistungsansprüche können durch die Eigentumsgarantie der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt sein. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergänzt dabei die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts und gewinnt für das deutsche Sozialrecht an Bedeutung. Sie verdeutlicht die enge Verbindung zwischen Menschenrechten, Grundrechten und der Absicherung sozialer Ansprüche.
Old but gold?
Die künftige Ausgestaltung der in § 12a SGB II geregelten Rentenantragsobliegenheit hängt davon ab, ob stärker auf Beschäftigungsanreize oder auf eine Überbrückung bis zur Regelrente gesetzt wird. Offen bleibt, ob eine Verpflichtung zur vorzeitigen Rentenantragstellung den Arbeitsmarkt aktiviert oder ältere Bürgergeldbeziehende eher aus dem Erwerbsleben drängt.
Versicherungsschutz für nicht versicherte Unternehmer nach § 105 Abs. 2 SGB VII
Der Beitrag nimmt das „Sprungwetten-Urteil“ des BSG vom 24.9.2025 zum Anlass, den Unfallversicherungsschutz nicht versicherter Unternehmer nach § 105 Abs. 2 SGB VII zu beleuchten. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Haftungsprivilegierung greift und wie diese in der Rechtsprechung großzügig ausgelegt wird. Vor diesem Hintergrund werden mögliche Lösungsansätze für die Anspruchsprüfung entwickelt.
Sexualisierte Gewalt als Thema der gesetzlichen Unfallversicherung
Anhand von Messdienern in der römisch-katholischen Kirche wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen Fälle sexualisierter Gewalt vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden. Im Mittelpunkt stehen die Auslegung des Arbeitsunfallbegriffs im SGB VII, die unechte Unfallversicherung sowie die praktische Relevanz für die Unfallversicherungsträger.
Der Grand Prix der emsigen Reformen
Die gesetzliche Krankenversicherung wird einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, wobei langjährige Reformversuche und deren begrenzte Wirkung im Mittelpunkt stehen. Analysiert werden strukturelle Ursachen wiederkehrender Problemlagen sowie Hindernisse für nachhaltige Verbesserungen. Abschließend wird der Bedarf weiterer Reformanstrengungen herausgestellt.
Mit ihrem starken Profil ist Die Sozialgerichtsbarkeit SGb richtungweisend. In differenzierten, kritischen Beiträgen prägt sie den Austausch zwischen lösungsorientierter Rechtsanwendung und innovativer sozialrechtlicher Forschung der Gegenwart. Thematisch uneingeschränkt deckt die SGb alle Bereiche des Sozialrechts ab – von Arbeitsförderung bis Vertragsarztrecht – ohne dabei das Verfahrensrecht und seine Besonderheiten zu vernachlässigen.
Allesamt Spezialisten ihres Fachs – aus Gerichten und Anwaltschaft, Behörden und Wissenschaft – gewährleisten die Verfasser mit ihrer Expertise in Fachbeiträgen, Kommentaren, Erläuterungen oder Einschätzungen fundierte, ausgewogene Informationen auf höchstem Niveau.
Durch Auswertung der Presse-Vorberichte und -Mitteilungen kennen Sie als Leser der SGb die Entscheidungen des BSG und anderer oberster Bundes- und Instanzgerichte oft schon vor Veröffentlichung.