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Ausgabe 002/2026
Aktuelle Ausgabe

Absenkung der Hürden für die audiovisuelle Vernehmung minderjähriger Zeug*innen. Kommentar zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung § 247a StPO
Der Gesetzentwurf zur Änderung des § 247a StPO senkt die Hürden für audiovisuelle Vernehmungen minderjähriger Zeuginnen und passt sie an den Schutzstandard des § 247 StPO an: Künftig soll – anders als bei Erwachsenen – bereits die Befürchtung eines erheblichen Nachteils für das Wohl der unter 18-Jährigen genügen. Das stärkt den Opferschutz besonders vulnerabler Zeuginnen, reduziert vernehmungsbedingte Belastungen und wahrt zugleich Verteidigungsrechte der angeklagten Person.

Ökonomische häusliche Gewalt. Warum Deutschland vor Unterhaltsverweigerung schützen muss
Ökonomische häusliche Gewalt bleibt in Deutschland weitgehend unsichtbar – besonders in Form verweigerter Unterhaltszahlungen. Wenn (meist männliche) Unterhaltspflichtige Kinder- oder Ehegattenunterhalt bewusst nicht zahlen, wird finanzielle Abhängigkeit verlängert und der Ausstieg aus Gewaltbeziehungen erschwert. Trotz Istanbul-Konvention fehlen klare gesetzliche Regelungen, Daten und wirksame Durchsetzungsmechanismen. Notwendig sind Anerkennung als Gewaltform, Reformen im Gewaltschutz- und Familienrecht sowie staatlich abgesicherte Unterhaltsmodelle.

Ausgabe 001/2026

Maya: KI-Hilfe-Chat als Unterstützung für Betroffene häuslicher Gewalt
Maya ist ein anonymer und kostenloser KI-Hilfe-Chat, der den IDEA-Preis des Hamburger Senats erhielt. Rund um die Uhr und in vielen Sprachen unterstützt sie seit Sommer 2025 Betroffene: Sie klärt über Gewalt auf, gibt emotionalen Halt, erstellt individuelle Ausstiegspläne und vermittelt passende Beratungsstellen.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung – die langersehnte Lösung?
Die Bundesregierung plant zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ, sog. elektronische Fußfessel). Ist diese Reform nun der Durchbruch für den Gewaltschutz in Deutschland? Kann sich die Bundesregierung in Zukunft zu zurückgehenden Zahlen an Femiziden beglückwünschen?

Ausgabe 003/2025


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Porträt von STREIT

STREIT ist mehr als eine Zeitschrift – sie ist eine Bewegung. Seit ihrer Gründung im Jahr 1983 als erste feministische Rechtszeitschrift Deutschlands setzt STREIT kraftvolle Impulse für eine gerechtere Rechtspolitik. Der Name ist Programm: STREIT begleitet, kommentiert und gestaltet die rechtspolitische Debatte mit klarem Fokus: Die Rechte von Frauen* sichtbar machen, stärken und weiterentwickeln.

STREIT bietet Feministinnen* eine einzigartige Bühne, um rechtspolitische Entwicklungen zu kommentieren, zu hinterfragen und aktiv mitzugestalten. Die Zeitschrift inspiriert mit vielfältigen Blickwinkeln, fundierten Analysen und kreativen Ideen für die berufliche Praxis und das politische Engagement. Ob Artikel, Gerichtsentscheidungen, internationale Einblicke oder Buchrezensionen – STREIT liefert Inhalte mit Tiefgang, frei von Werbung und verschönert durch Kunst von Frauen in der Printausgabe.

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Absenkung der Hürden für die audiovisuelle Vernehmung minderjähriger Zeug*innen. Kommentar zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung § 247a StPO
Der Gesetzentwurf zur Änderung des § 247a StPO senkt die Hürden für audiovisuelle Vernehmungen minderjähriger Zeuginnen und passt sie an den Schutzstandard des § 247 StPO an: Künftig soll – anders als bei Erwachsenen – bereits die Befürchtung eines erheblichen Nachteils für das Wohl der unter 18-Jährigen genügen. Das stärkt den Opferschutz besonders vulnerabler Zeuginnen, reduziert vernehmungsbedingte Belastungen und wahrt zugleich Verteidigungsrechte der angeklagten Person.

Ökonomische häusliche Gewalt. Warum Deutschland vor Unterhaltsverweigerung schützen muss
Ökonomische häusliche Gewalt bleibt in Deutschland weitgehend unsichtbar – besonders in Form verweigerter Unterhaltszahlungen. Wenn (meist männliche) Unterhaltspflichtige Kinder- oder Ehegattenunterhalt bewusst nicht zahlen, wird finanzielle Abhängigkeit verlängert und der Ausstieg aus Gewaltbeziehungen erschwert. Trotz Istanbul-Konvention fehlen klare gesetzliche Regelungen, Daten und wirksame Durchsetzungsmechanismen. Notwendig sind Anerkennung als Gewaltform, Reformen im Gewaltschutz- und Familienrecht sowie staatlich abgesicherte Unterhaltsmodelle.

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Maya: KI-Hilfe-Chat als Unterstützung für Betroffene häuslicher Gewalt
Maya ist ein anonymer und kostenloser KI-Hilfe-Chat, der den IDEA-Preis des Hamburger Senats erhielt. Rund um die Uhr und in vielen Sprachen unterstützt sie seit Sommer 2025 Betroffene: Sie klärt über Gewalt auf, gibt emotionalen Halt, erstellt individuelle Ausstiegspläne und vermittelt passende Beratungsstellen.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung – die langersehnte Lösung?
Die Bundesregierung plant zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ, sog. elektronische Fußfessel). Ist diese Reform nun der Durchbruch für den Gewaltschutz in Deutschland? Kann sich die Bundesregierung in Zukunft zu zurückgehenden Zahlen an Femiziden beglückwünschen?

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STREIT bietet Feministinnen* eine einzigartige Bühne, um rechtspolitische Entwicklungen zu kommentieren, zu hinterfragen und aktiv mitzugestalten. Die Zeitschrift inspiriert mit vielfältigen Blickwinkeln, fundierten Analysen und kreativen Ideen für die berufliche Praxis und das politische Engagement. Ob Artikel, Gerichtsentscheidungen, internationale Einblicke oder Buchrezensionen – STREIT liefert Inhalte mit Tiefgang, frei von Werbung und verschönert durch Kunst von Frauen in der Printausgabe.

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  • Absenkung der Hürden für die audiovisuelle Vernehmung minderjähriger Zeug*innen. Kommentar zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung § 247a StPO
    Der Gesetzentwurf zur Änderung des § 247a StPO senkt die Hürden für audiovisuelle Vernehmungen minderjähriger Zeuginnen und passt sie an den Schutzstandard des § 247 StPO an: Künftig soll – anders als bei Erwachsenen – bereits die Befürchtung eines erheblichen Nachteils für das Wohl der unter 18-Jährigen genügen. Das stärkt den Opferschutz besonders vulnerabler Zeuginnen, reduziert vernehmungsbedingte Belastungen und wahrt zugleich Verteidigungsrechte der angeklagten Person.
  • Ökonomische häusliche Gewalt. Warum Deutschland vor Unterhaltsverweigerung schützen muss
    Ökonomische häusliche Gewalt bleibt in Deutschland weitgehend unsichtbar – besonders in Form verweigerter Unterhaltszahlungen. Wenn (meist männliche) Unterhaltspflichtige Kinder- oder Ehegattenunterhalt bewusst nicht zahlen, wird finanzielle Abhängigkeit verlängert und der Ausstieg aus Gewaltbeziehungen erschwert. Trotz Istanbul-Konvention fehlen klare gesetzliche Regelungen, Daten und wirksame Durchsetzungsmechanismen. Notwendig sind Anerkennung als Gewaltform, Reformen im Gewaltschutz- und Familienrecht sowie staatlich abgesicherte Unterhaltsmodelle.
  • Gewillkürter Beteiligtenwechsel in der Beschwerdeinstanz
    Das Kammergericht Berlin bestätigt in einem Zwischenbeschluss die Zulässigkeit eines gewillkürten Beteiligtenwechsels in der Beschwerdeinstanz: Nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes tritt die bisher allein sorgeberechtigte Mutter als neue Antragstellerin in das Verfahren ein und verfolgt die bis zur Volljährigkeit entstandenen Unterhaltsansprüche als eigenen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch weiter. Die außergerichtlichen Kosten des ausgeschiedenen, volljährig gewordenen Kindes hat die Mutter zu tragen.
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