Wenn private Geräte zum Arbeitsmittel werden
Ob Smartphone, Tablet oder Laptop: Beim Konzept „Bring Your Own Device“ (BYOD) nutzen Beschäftigte private Geräte auch beruflich. Das schafft Flexibilität und kann Kosten senken. Gleichzeitig stellen sich wichtige Fragen: Kann der Arbeitgeber die Nutzung privater Geräte verlangen? Von Wolfgang Däubler
Zwischen Privatsphäre und Datensicherheit
Bei "Bring Your Own Device" (BYOD) treffen dienstliche und private Daten aufeinander. Das bringt erhebliche datenschutzrechtliche Herausforderungen: Wie lassen sich beide Bereiche voneinander trennen? Und welche Zugriffsrechte haben Arbeitgebende? Von Michael Gebhardt
Ohne Schulungen geht es nicht!
Datenschutz spielt für die Arbeit von Betriebs- und Personalräten eine immer größere Rolle. Um das erforderliche Fachwissen zu erlangen, haben Gremienmitglieder einen Anspruch auf Schulungen. Wann Grundlagen- oder Spezialseminare erforderlich sind, richtet sich nach den jeweiligen Aufgaben. Von Nadja Häfner-Beil und Jonas Ziegler
Welches Seminar ist das richtige?
Webinar, Präsenz-Seminar oder Inhouse-Schulung: Für Betriebs- und Personalräte gibt es viele Wege, das erforderliche Fachwissen zu erwerben. Jedes Format bietet eigene Vorteile, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Die Wahl der passenden Seminarform sollte daher gut überlegt sein. Von Carlo Weber
Datenschutz im Betriebsratsbüro
Betriebsrät:innen arbeiten täglich mit besonders sensiblen Beschäftigtendaten. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an den Datenschutz. Ein durchdachtes Datenschutzkonzept sorgt für klare Regeln für das gesamte Gremium. Hier wird gezeigt, wie ein Datenschutzkonzept Schritt für Schritt erstellt wird.
Datenschutzkonzept für KI in der Gremienarbeit
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeit von Betriebs- und Personalräten nimmt zu. Dabei stehen Datenschutz, der verantwortungsvolle Umgang mit Beschäftigtendaten und klare Regelungen zur Nutzung von KI-Anwendungen im Vordergrund. Ein eigenes Datenschutzkonzept kann dabei Orientierung und Sicherheit im Umgang schaffen.
10 Top-Entscheidungen zur digitalen Ausstattung
Die Gerichte sind sich uneinig. Das wird besonders deutlich beim Anspruch auf Videokonferenztechnik. Während viele Entscheidungen den digitalen Wandel stützen, setzt das LAG Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 strengere Maßstäbe. Betriebsräte müssen konkret darlegen, warum sie welche Technik benötigen.
Was sind erforderliche Sachmittel für Betriebsräte?
Der Betriebsrat kann seine gesetzlichen Aufgaben nur erfüllen, wenn er angemessen mit Arbeitsmitteln ausgestattet ist. Deshalb verpflichtet das Betriebsverfassungsgesetz den Arbeitgebende, dem Betriebsrat die erforderlichen Räume und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Doch was gilt als erforderlich?
Mitbestimmung im digitalen Betrieb
Die Digitalisierung verändert Arbeitsprozesse durch den Einsatz von IT und Künstlicher Intelligenz. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an die betriebliche Mitbestimmung durch Arbeitnehmende. Je nach Einsatzbereich und Tragweite der Systeme sind Betriebsräte in Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsprozesse eingebunden, um die Interessen der Beschäftigten im digitalen Wandel zu sichern.
Schutz der kritischen Infrastruktur
Das KRITIS-Dachgesetz legt seit März 2026 bundesweit einheitliche Mindeststandards zum Schutz kritischer Infrastrukturen fest. Es definiert sektorübergreifende Anforderungen, um die Versorgungssicherheit zentraler Systeme wie Energie, Wasser oder Kommunikation besser gegen Ausfälle und Störungen abzusichern.
Wenn private Geräte zum Arbeitsmittel werden
Ob Smartphone, Tablet oder Laptop: Beim Konzept „Bring Your Own Device“ (BYOD) nutzen Beschäftigte private Geräte auch beruflich. Das schafft Flexibilität und kann Kosten senken. Gleichzeitig stellen sich wichtige Fragen: Kann der Arbeitgeber die Nutzung privater Geräte verlangen? Von Wolfgang Däubler
Zwischen Privatsphäre und Datensicherheit
Bei "Bring Your Own Device" (BYOD) treffen dienstliche und private Daten aufeinander. Das bringt erhebliche datenschutzrechtliche Herausforderungen: Wie lassen sich beide Bereiche voneinander trennen? Und welche Zugriffsrechte haben Arbeitgebende? Von Michael Gebhardt
Ohne Schulungen geht es nicht!
Datenschutz spielt für die Arbeit von Betriebs- und Personalräten eine immer größere Rolle. Um das erforderliche Fachwissen zu erlangen, haben Gremienmitglieder einen Anspruch auf Schulungen. Wann Grundlagen- oder Spezialseminare erforderlich sind, richtet sich nach den jeweiligen Aufgaben. Von Nadja Häfner-Beil und Jonas Ziegler
Welches Seminar ist das richtige?
Webinar, Präsenz-Seminar oder Inhouse-Schulung: Für Betriebs- und Personalräte gibt es viele Wege, das erforderliche Fachwissen zu erwerben. Jedes Format bietet eigene Vorteile, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Die Wahl der passenden Seminarform sollte daher gut überlegt sein. Von Carlo Weber
Datenschutz im Betriebsratsbüro
Betriebsrät:innen arbeiten täglich mit besonders sensiblen Beschäftigtendaten. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an den Datenschutz. Ein durchdachtes Datenschutzkonzept sorgt für klare Regeln für das gesamte Gremium. Hier wird gezeigt, wie ein Datenschutzkonzept Schritt für Schritt erstellt wird.
Datenschutzkonzept für KI in der Gremienarbeit
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeit von Betriebs- und Personalräten nimmt zu. Dabei stehen Datenschutz, der verantwortungsvolle Umgang mit Beschäftigtendaten und klare Regelungen zur Nutzung von KI-Anwendungen im Vordergrund. Ein eigenes Datenschutzkonzept kann dabei Orientierung und Sicherheit im Umgang schaffen.
10 Top-Entscheidungen zur digitalen Ausstattung
Die Gerichte sind sich uneinig. Das wird besonders deutlich beim Anspruch auf Videokonferenztechnik. Während viele Entscheidungen den digitalen Wandel stützen, setzt das LAG Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 strengere Maßstäbe. Betriebsräte müssen konkret darlegen, warum sie welche Technik benötigen.
Was sind erforderliche Sachmittel für Betriebsräte?
Der Betriebsrat kann seine gesetzlichen Aufgaben nur erfüllen, wenn er angemessen mit Arbeitsmitteln ausgestattet ist. Deshalb verpflichtet das Betriebsverfassungsgesetz den Arbeitgebende, dem Betriebsrat die erforderlichen Räume und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Doch was gilt als erforderlich?
Mitbestimmung im digitalen Betrieb
Die Digitalisierung verändert Arbeitsprozesse durch den Einsatz von IT und Künstlicher Intelligenz. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an die betriebliche Mitbestimmung durch Arbeitnehmende. Je nach Einsatzbereich und Tragweite der Systeme sind Betriebsräte in Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsprozesse eingebunden, um die Interessen der Beschäftigten im digitalen Wandel zu sichern.
Schutz der kritischen Infrastruktur
Das KRITIS-Dachgesetz legt seit März 2026 bundesweit einheitliche Mindeststandards zum Schutz kritischer Infrastrukturen fest. Es definiert sektorübergreifende Anforderungen, um die Versorgungssicherheit zentraler Systeme wie Energie, Wasser oder Kommunikation besser gegen Ausfälle und Störungen abzusichern.